Neue FIS-Richtlinien für Sprunganzüge

Neue FIS-Regeln ab 2008 / 2009:
  • Die Ärmellänge des Anzuges entspricht des am Körper gemessenen
    Masses des Athleten mit einer Toleranz von - 6cm.

Neue FIS-Regeln ab 2007 / 2008:
  • Die maximale Zugabe am Kragenumfang des Anzuges, ausgehend vom Halsumfang des Athleten, beträgt 8 cm. Der Halsumfang wird horizontal über den Kehlkopf gemessen. Das Einfassband am Hals des Anzuges ist starr, also unelastisch.

  • Die Ärmellänge des Anzuges entspricht des am Körper gemessenen Masses des Athleten mit einer Toleranz von - 8cm. Der Ärmel endet dadurch genau am Handgelenk. Der Umfang des Handgelenkes am Anzug schliesst relativ eng ab. Der Ärmel verjüngt sich dementsprechend vom Ellbogen zum Handgelenk. Jegliche Art von Daumen- oder Fingerschlaufen sind verboten.

  • Die horizontale Differenz der um die Taille herum laufenden Naht darf auf der Rückseite des Anzuges nicht höher als 4cm im Vergleich zur Vorderseite des Anzuges sein. Diese Differenz kann sowohl im hängenden als auch im liegenden Zustand des Anzuges geprüft werden.

  • Die innenliegenden Materialkanten des Anzuges dürfen nähtechnisch nicht mehr versäubert sein. Keine Umstech- und keine Overlocknähte.

Neue FIS-Regeln ab der Saison 2006/2007:
  • Bei dem am Körper ermittelten Schrittmass werden keine Toleranzen mehr geduldet.
  • Die innere Beinlänge des Anzuges entspricht der Schrittlänge.
  • Bei Prüfung der Schrittlänge mit angezogenem Anzug und Sprungschuhen, muss das Schrittmass 3 cm mehr als das am Körper ermittelte Schrittmass aufweisen.
  • Die hintere Kragenhöhe darf in natürlicher Form des Anzuges nicht höher als 5 cm im Vergleich zur Vorderen sein.
    Der Kragen des Anzuges muss rundum am Körper des Athleten anliegen und darf an keiner Stelle abstehen.



Bereits ab Sommer 2005 gelten neue Bestimmungen für die Anzüge.

Mit Beschluß der letzten Sitzung des "FIS Sub-Committee for Equipment and Development" im Frühling 2005, wurden folgende neue Richtlinien für die Sprunganzüge festgelegt:
  • Standardisierung des Anzugschnittes
    Zukünftig ist nur noch ein FIS-standardisierter Anzugschnitt erlaubt (Der Standardisierung wurde ein von uns in den 90er Jahren sehr erfolgreich eingesetzter, klassischer Anzugschnitt zugrunde gelegt)

  • Reduktion der Kragenweite von 50 auf nunmehr 45 cm

  • Luftdurchlässigkeit des Materials bei allen Kontrollen über 40 l (auch nach dem Wettkampf)

  • Standardisierung des Mess- und Kontrollverfahrens der Schrittlänge und der inneren Armlänge
Im Sinne der Fairness wurde das bislang umstrittene Mess- und Kontrollverfahren der Schrittlänge neu definiert. Die Schrittlänge des Athleten wird parallel zur Messung der Körpergröße ermittelt.

Die erforderlichen Mindestmaße für Schritt- und innerer Armlänge, welche bei Kontrollen direkt am Anzug geprüft werden, dürfen jeweils eine maximale Toleranz von - 4 cm zum Körpermass aufweisen.

Das Schrittmaß kann durch das Hochziehen der Schultern vom Athleten somit nicht mehr beeinflusst werden. Die Voraussetzungen sind dadurch für alle gleichermaßen fair.

Die Weitentoleranz von + 6 cm (Körper/Anzug) bleibt unverändert.
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